Aufgaben Datenbank

05.03.04.05 (Nordrhein-Westfalen) Anfertigen von einfachen Betriebsmitteln (Betriebsmittelmechaniker/-in 1)

Laufende Nr
202
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05-03.04
SYS_4
05.03.04.05
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Betriebsmittelfertigung
ERAAA
Anfertigen von einfachen Betriebsmitteln (Betriebsmittelmechaniker/-in 1)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Anfertigen von einfachen Betriebsmitteln

Prüfen von Fertigungsunterlagen für einfache Betriebsmittel auf Vollständigkeit (Zeichnungen, Prinzipzeichnungen, Funktionsbeschrei­bungen, Reparaturaufträge). Arbeitsablauf planen. Bei neuartigen einfachen Betriebsmitteln Arbeitsablauf mit dem Vorgesetzten ab­stimmen.

Teile unter Einsatz aller gängigen Fertigungsverfahren nach Zeichnung anfertigen bzw. anfertigen lassen.

Angelieferte Teile nach Zeichnung vermessen.

Betriebsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen) nach Zeichnung/Prinzip-zeichnung/Funktionsbeschreibung montieren und auf Funktionsfähigkeit prüfen. Ggf. Anpassungs- und/oder Nacharbeiten durchführen bzw. durchführen lassen.

Reparieren von Betriebsmitteln

Betriebsmittel reparieren bzw. beim Reparieren von komplexen Betriebsmitteln unter fachlicher Anleitung mitwirken.

Dokumentation der Betriebsmittel

Mit Hilfe vorgegebener Standards Betriebsmittel beschreiben. Ggf. in Absprache mit der Betriebsmittelkonstruktion Zeichnungsunterlagen und Dokumentationen ergänzen (z. B. Prinzipzeichnungen, Zeichnun­gen für Verschleißteile).

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise von Betriebsmitteln sowie deren Anfertigung und Montage abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Werkzeugmechaniker/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Wegen einfacher Betriebsmittel bis zu einem Jahr ausreichend.
--
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Bei der Einhaltung standardisierter Lösungswege beim Anfertigen sowie beim Re­parieren anhand konstruktiver Vorgaben (Zeichnungen, Funktionsbeschreibungen u.Ä.m.) besteht ein gewisser Spielraum.
210
3.Kooperation
Kommunikation und Zusammenarbeit im Bereich der Betriebsmittelfertigung, Abstimmungsprozesse (z.B. mit Vorgesetzten, mit Betriebsmittelkonstruktion) lediglich bei neuartigen Betriebsmitteln.
310
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Gesamt Punkte78